Montag, 15. Juli 2013

Mormonen sind Laizisten

Wikipedia belehrt uns: "Der Begriff „Laizismus“ (laïcité) ist eine 1871 geprägte Wortschöpfung des französischen Pädagogen und Friedensnobelpreisträgers Ferdinand Buisson,  der sich für einen religionsfreien Schulunterricht einsetzte. Sie geht auf das griechischen Wort λαϊκισμός, von "Laie" im Sinn von „Nicht-Geistlicher“, zurück."


Lange vor Ferdinand Buisson praktizierte die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage "Laizismus". Leah D. Widtsoe, die Ehefrau Apostel John A. Widtsoes  bewundert ihren Großvater Brigham Young  mit den Worten: 


 „Dieser fähige Pionier hatte klar die Notwendigkeit der sittlichen und religiösen Ausbildung erkannt. Er glaubte an die Trennung von Staat und Kirche. Er war dagegen, dass die religiöse Erziehung ein Teil des Unterrichtsplanes der Staatsschulen bildet... deshalb gründete er neben den öffentlichen Schulen, Kirchenschulen. 1875 wurde von ihm, (in dieser Absicht, G.Sk.) die Brigham-
 Young- Universität gegründet...“ (1)
 
In Vorbereitung der Bundestagswahlen am Sept. 2013, werden von einigen Politikern erneut die praktischen Auswirkungen der Staatskirchenverträge kritisiert (- und ob die zu kritisieren sind).
Es geht um Geld und Enfluss. 
Es geht ums nackte Überleben von kostspieligen Institutionen die längst ihre Daseinsberechtigung und teilweise ihren Sinn verloren haben, weil sie immer wieder entscheidend und weltweit, und fast ausschließlich negativ, - nämlich entgegen der erklärten Absicht - Jesu Christi, (2)  in die Machtkämpfe  seelenloser Politiker eingegriffen haben. 

In der Bundesrepublik Deutschland sind Staat und Kirche angeblich getrennt. Diese Trennung wurde im Grundgesetz zwar angezielt, diese Absicht  wurde aber mit viel Text aufgeweicht. (3)

Beide Großkirchen wollen in Deutschland ihre Noch-Vorrangstellung um jeden Preis bewahren. Diesen Preis sollen alle Steuerzahler entrichten, ob sie Freund oder Feind dieser Organisationen sind.

Das in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland angedachte Prinzip der Trennung von Staat und Kirche muss konsequenter  verfolgt  werden.

Der Landtag von Baden-Würtemberg beschloss mit der Drucksache 14/2169, vom 18. Dez. 2007 in Arikel 8 Absatz 1) Der evangelische Religionsunterricht ist an den öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach

Die unsäglich erbärmliche Ehe zwischen Staat und Kirche (von Thron und Altar) wurde von einem Mann ankomandiert der zu den Ungeheuern dieser Welt gehört, von einem der sich selbst als "lieben Gott" betrachtete und der tatsächlich noch zu seinen Lebzeiten buchstäblich und förmlich als Universalgott angebetet wurde. (4) Konstantin der große Verderber (285-337), finanzierte im Gegenzug die Kirche, die bald seine Züge widerspiegelte.


Sobald eine Kirche Geld vom Staat annimmt, verrät sie ihre höchsten Ideale.
Der Staat und die Kirche bildeten mit dem 1. ökumenischen Konzil zu Nicäa 325,ein Verhältnis heraus indem er (der Kaiser) kommandierte und sie(die Kirche) gehorchte - und zwar bestenfalls -.

Als sie allerdings ihn beherrschte, - und zwar beginnend mit Ambrosius von Mailand da hörte alle Liebe auf.
 
Die Dinge nahmen ihren Lauf.
Karl der Große zwang den Nichtchristen seine Religion auf, die fälschlich als christlich bezeichnet wird, die aber nichts anderes als Instrument des Staates war und somit Staatskirche.
Das Schwert regierte den Geist der bis dahin Freien.


Wikipedia: ein Denar zeigt das Portrait Karl des Großen (747-814)


Das ekelhafte Wechselspiel hatte seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht als der wegen Meineides zum Sprechen unfähige Papst Leo III. - (weil ihm die betrogenen Betrüger zuvor die Zunge abgeschnitten hatten) - eben diesem deutschen Herrscher Weihnachten 800, unter kuriosen Umständen die Kaiserkrone aufs Haupt setzte.



Quellen:


(1) Leah Dumford Widtsoe, „Brigham Young – Der Mann der Stunde“, deutsch 1936, herausg.von der Kirche Jesu Christi der HLT
(2) Johannes 18:36 , Matth. 4: 9
(3) Das Problem Trennung von Staat und Kirche wurde 2008 von Herrn
Professor Dr. Dr. theol. h.c. Dr. iur. utr. h.c. Axel Freiherr von Campenhausen,
Göttingen, wie folgt erläutert:

"Nächst der Religionsfreiheit ist die organisatorische Trennung von Staat und Kirche und die Garantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV) wesentlich. Der Begriff der Trennung kommt im GG nicht vor. Der Sachverhalt aber, die Sachverselbständigung nämlich des Staates von konfessioneller Bindung, die Freiheit der Kirche von staatlicher Aufsicht und Bevormundung, ist in Art.140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 1 WRV mit dem Satz geregelt: Es besteht keine Staatskirche."
Anmerkung:
"Der Theologe" Nr.46 verweist auf Joseph Kardinal Ratzinger Äußerung in dem Buch "Salz der Erde", Stuttgart 1996, S. 185
"Kirche ... neigt ... dazu, einmal erworbenes Gut und erworbene Positionen zu verteidigen. Die Fähigkeit zu Selbstbescheidung und Selbstbeschneidung ist nicht in der richtigen Weise entwickelt."

Radio Vatikan berichtet 2013:

"Die tschechische Regierung hat eine historische Vereinbarung mit der katholischen Kirche und anderen 15 religiösen Gruppierungen unterzeichnet, mit der den Religionsgemeinschaften Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe zugesichert werden. Die Zahlungen beziehen sich auf durch das kommunistische Regime enteignete Besitztümer der Kirchen. Die Vereinbarung wurde trotz des Widerstandes des linken Parteispektrums unterzeichnet. Unter den betroffenen Religionsgemeinschaften unterzeichnete nur die Baptistengemeinde die Vereinbarung nicht, da sie, wie aus einem Statement hervorgeht, sich lieber durch Mitgliedsbeiträge finanziere. Laut der Vereinbarung hätte die Baptistengemeinde Anspruch auf circa 228 Millionen Koruna (11,8 Millionen USD), so Milan Kern, der den 2.500 Mitgliedern der Baptist Union in Tschechien vorsteht.

Diejenigen, die die Vereinbarung unterzeichnet haben – unter ihnen Katholiken, Juden und Protestanten – werden enteigneten Besitz, der sich nun in Staatshand befindet, im Wert von etwa 75 Milliarden Koruna (3,9 Milliarden USD) zurück bekommen. Die tschechische Regierung sagte außerdem zu, 3,1 Milliarden USD über einen Zeitraum von 30 Jahren zurückzuerstatten.

(4) William Seston „Verfall des Römischen Reiches im Westen“ S. 535: 
Am 11. Mai 330 „gab es (in Konstantinopel zu seinen Ehren G.Sk.) Festspiele im Zirkus. Soldaten mit Kerzen in der Hand geleiteten die Statue Konstantins, die ihn in  der Haltung und  im Gewand  des Sonnengottes  darstellte, durch  das Spalier kniender Menschen und am Fuße der Porphyrsäule, auf die sie hinaufgeschoben wurde ließ man Weihrauch verbrennen… im Sockel der Konstantin-Helios Statue, auf dem Forum wurde das solange und so ehrfürchtig gehütete Palladium der Vestallinnen (Priesterinnen der römischen Göttin des Herdes) aufbewahrt… Dieses war das Unterpfand des göttlichen Schutzes des Reiches, und der Kaiser selber betrachtete sich als seinen Hüter.“ In seiner Hauptstadt „wurde (auch) eine Statue der Glücksgöttin Nike (=der römischen Victoria) errichtet, Kaiser Konstantinließ sich mit dem Zepter, der Lanze, der Siegesgöttin Nike und dem Reichsapfel darstellen.“ Prof. Manfred Clauss „Kaiser und Gott“, - Herrscherkult im römischen Reich - KGSaur, 2001, S 205, 459  „Wenn wir die Ebene der theoretischen Erörterungen verlassen und uns den Glauben der ‚kleinen Leute’ anschauen, dann verwischen sich die Unterschiede zwischen paganaer und christlicher Frömmigkeit rasch, dann erfährt Konstantin göttliche Verehrung von Anhängern der alten heidnischen, wie der neuen christlichen Kulte...  Konstantin wollte sich erst spät, gegen Ende seines Lebens taufen lassen... im Jordan... wo schließlich auch der getauft worden war, der er sein wollte: Christus. Ob Konstantin je getauft wurde wissen wir nicht."
Wikipedia erläutert:   In Frankreich schloss 1516 König Franz I. (1515–1547) mit Papst Leo X. das Konkordat von Bologna. Damit wurde beschlossen, dass Frankreich die geistliche Oberhoheit der römischen Kirche über die französische Kirche anerkannte. Im Gegenzug wurde der Staat berechtigt, Prälaten zu ernennen. Dieses Konkordat begründet eine lange Tradition der Verbindung von französischer Krone und dem Papsttum (Gallikanismus). Eine andere Konsequenz dieses Konkordats war die Einstufung der Reformation (lutherische Lehre) als staatsgefährdend und damit der Beginn der Hugenottenverfolgung in Frankreich.
Gegen den Abschluss von Staatskirchenverträgen wird eingewandt, sie hätten ein undemokratisches Element, weil sie nur im beidseitigen Einvernehmen kündbar sind. Dies bedeutet, dass nach einer Parlamentswahl und der Neubildung einer Regierung ein vorher geschlossener Vertrag nur unter Bruch des Rechts aufgehoben werden kann. Schließt etwa eine christlich-konservative Regierung ein Konkordat mit dem Heiligen Stuhl, kann eine folgende sozialdemokratische, sozialistische oder liberale Regierung dieses nicht kündigen. Diese Kritik betrifft aber im Grundsatz alle Verträge, die immer auch Nachfolgeregierungen binden.
Ein zweiter Kritikpunkt betrifft die eingeschränkte Mitwirkung des Parlaments, das einem ausgehandelten Staatskirchenvertrag wie bei (anderen) völkerrechtlichen Verträgen nur im Ganzen zustimmen oder ihn insgesamt ablehnen, aber seinen Inhalt nicht mitgestalten könne.


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