Mittwoch, 29. Oktober 2014

Treueeid

Wenn auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland, mit Paragraph 11 der islamischen Charta, vom 20.02. 2002, eine Anpassung an deutsches Recht vornahm, ist nicht ausgeschlossen, dass bei entsprechender Änderung der Machtverhältnisse jeder der sich des „Islamabfalls“ (dem keine Reue folgt) zu Schulden kommen ließ, die „islamrechtliche Tötung“ zu erwarten hat, obwohl der Koran keine Strafen für Apostaten im Diesseits vorsieht.
Deshalb sollten zuständige Verfassungsrechtler  prüfen ob es vertretbar ist, von ausnahmslos allen Aylsuchenden einen Treueeid auf Unterstützung unbeschränkter Religions-, Meinungs- und Gewissensfreiheit zu leisten.

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